Wer am 1. Oktober 2025 in der Biomasse-Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag bekommen hat, hat erstmal aufgeatmet: Zwölf Jahre Anschlussförderung, Flex-Zuschlag auf 100 €/kW erhöht, Weiterbetrieb gesichert. Die Arbeit am Weiterbetriebskonzept hat sich gelohnt.
Und trotzdem stehen viele Betreiber ein paar Monate später mit einer Stromrechnung da, die deutlich höher ist als vorher. Nicht, weil der Strompreis gestiegen wäre – sondern weil die neue Förderlogik einen Effekt hat, den die wenigsten vor dem Zuschlag auf dem Schirm hatten.
Dieser Beitrag erklärt, warum das so ist, mit welchen Größenordnungen zu rechnen ist und welche Hebel Anlagenbetreiber haben.
Was sich mit dem Biomassepaket 2025 geändert hat
Das Biomassepaket (Bundesgesetzblatt vom 24. Februar 2025, EU-Genehmigung im September 2025) hat die Förderlogik für Biogasanlagen grundlegend umgebaut. Der entscheidende Punkt für den laufenden Betrieb:
Früher wurde die Förderung auf die Höchstbemessungsleistung bezogen. Das BHKW konnte praktisch durchlaufen.
Jetzt werden förderfähige Betriebsviertelstunden pro Jahr vergütet. Für Anlagen über 350 kW sind das 11.680 Viertelstunden im Jahr – umgerechnet 2.920 Volllaststunden, also rund 33 % der Jahresstunden. Für Anlagen bis 350 kW liegt der Wert bei 16.000 Viertelstunden, also etwa 46 %.
Und dieser Wert sinkt im Zeitverlauf weiter: Alle zwei Jahre werden 500 Betriebsviertelstunden gekürzt. Die Förderlogik zwingt Anlagen dazu, flexibel zu fahren – also genau dann einzuspeisen, wenn Strom am Markt gebraucht wird. Das ist energiewirtschaftlich sinnvoll. Betriebswirtschaftlich hat es allerdings eine Nebenwirkung, die im Weiterbetriebskonzept meistens nicht explizit auftaucht.
Das Problem: Das BHKW steht, die Anlage läuft weiter
Eine Biogasanlage ist kein Kraftwerk, das man einfach an- und ausschalten kann. Fermenter müssen auf Temperatur gehalten werden, Rührwerke müssen die Biomasse in Bewegung halten, Pumpen befördern Substrat und Gärrest, Einbringsysteme arbeiten in festen Intervallen. Das läuft 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr – unabhängig davon, ob das BHKW gerade Strom produziert oder nicht.
Solange das BHKW durchlief, war das kein Thema. Der Eigenbedarf der Anlage wurde aus der eigenen Stromproduktion gedeckt. Studien der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zeigen: Der Eigenstrombedarf einer Biogasanlage liegt im Schnitt bei etwa 8,5 % der produzierten Strommenge, mit einer Spanne von 5 % bis 17 %. Rührwerke allein machen bis zu 50 % dieses Eigenbedarfs aus.
In einer flexibilisierten Anlage nach der neuen Förderlogik läuft das BHKW aber nur noch rund ein Drittel der Zeit. In den restlichen zwei Dritteln gibt es keinen eigenen Strom. Die Rührwerke laufen trotzdem. Der Strom kommt dann aus dem Netzbezug – und muss eingekauft werden.
Was das konkret kostet
Eine Rechnung für eine typische Anlage mit 1.000 kW Bemessungsleistung zeigt die Größenordnung: Bei 2.920 Volllaststunden produziert sie rund 2,92 Mio. kWh im Jahr. Der Eigenbedarf liegt bei etwa 8,5 %, also rund 250.000 kWh pro Jahr. Weil das BHKW aber nur zu einem Drittel der Zeit läuft, kommen rund zwei Drittel dieses Eigenbedarfs – etwa 170.000 kWh – aus dem öffentlichen Netz.
Bei einem Industriestrompreis zwischen 25 und 30 ct/kWh sind das 42.000 bis 51.000 Euro pro Jahr, nur für den Bezugsstrom der Anlage selbst. Über die zwölf Jahre der Förderperiode summiert sich das auf 500.000 bis 600.000 Euro.
Diese Zahlen tauchen in der ursprünglichen Kalkulation oft nicht auf, weil dort mit einem durchlaufenden BHKW gerechnet wurde. In der Realität der neuen Förderlogik wird der Kostenblock aber real – und er ist groß genug, um die Wirtschaftlichkeit des gesamten Weiterbetriebs spürbar zu verändern.
Für kleinere Anlagen mit 300 bis 500 kW ist die absolute Summe kleiner, das Verhältnis aber gleich. Wer über die gesamte Förderdauer rechnet, landet auch hier schnell im sechsstelligen Bereich.
Welche Hebel Betreiber haben
Gegen den strukturellen Effekt – BHKW aus, Anlage läuft – lässt sich nicht viel machen; die Förderlogik zwingt zur Flexibilisierung. Aber an den Stromkosten, die dadurch entstehen, lässt sich an mehreren Stellen ansetzen:
Eigenbedarf technisch reduzieren. Moderne Rührwerke verbrauchen deutlich weniger als ältere Schnellläufer. Beim Austausch lassen sich die Rührwerkskosten laut Fachverband Biogas um rund 50 % senken. Auch die Einbringtechnik und die Fermenterheizung haben Sparpotenzial. Das sind Investitionen, die sich mittelfristig rechnen, aber Kapital binden.
Eigenstrom-BHKW. Einige Betreiber stellen ein kleines Zusatz-BHKW auf, das ausschließlich den Eigenbedarf deckt und unter dem KWKG gefördert wird. Das ist eine robuste Lösung, braucht aber Investition, Genehmigung und Wartung – und ist regulatorisch nicht trivial, weil die Abgrenzung zur EEG-Anlage sauber sein muss.
Photovoltaik. Auf vielen Biogasanlagen gibt es freie Dachflächen. Wird eine PV-Anlage am gleichen Netzverknüpfungspunkt betrieben, kann ihr Strom für den Eigenbedarf der Biogasanlage genutzt werden. Bei Tag funktioniert das gut, nachts nicht – und Rührwerke laufen auch nachts.
Stromoptimierung im Unternehmensnetz. Der oft übersehene Hebel: In vielen Unternehmensnetzen geht ein Teil des bezogenen Stroms durch Verluste verloren, bevor er überhaupt am Verbraucher ankommt. Blindleistung, Oberschwingungen und schlechte Spannungsqualität sind die üblichen Ursachen. Mit entsprechender Schaltschrank-Technik lassen sich diese Verluste reduzieren, ohne dass in die Anlagentechnik selbst eingegriffen wird. Die kWh-Menge, die bezogen werden muss, sinkt bei gleicher Nutzung.
Welcher Hebel im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Anlagengröße, Zustand, bestehender Technik und Wirtschaftlichkeit ab. Der wichtigste Schritt ist meistens der erste: sich die Größe des Problems überhaupt bewusst zu machen und die Bezugsstromkosten über zwölf Jahre durchzurechnen – nicht nur über das erste Jahr nach dem Zuschlag.
Was sich aus der Branche beobachten lässt
In Gesprächen mit Betreibern fällt auf: Das Thema Bezugsstrom wurde im Weiterbetriebskonzept selten quantifiziert. Der Fokus lag – zu Recht – auf den Förderbedingungen, auf Gasspeicher, Wärmenutzung und Substratmix. Der Stromverbrauch im Betrieb selbst war ein Randthema, weil er vorher kein relevanter Kostenblock war.
Das ändert sich gerade. Die ersten Anlagen, die nach neuer Logik laufen, bekommen ihre Jahresabrechnung, und dann wird sichtbar, was das flexibilisierte Fahren wirklich bedeutet. Wer das frühzeitig durchrechnet, kann die richtigen Maßnahmen einplanen – statt sie nachzuschieben.
Fazit
Der Zuschlag aus der Biomasse-Ausschreibung sichert den Weiterbetrieb, aber er verschiebt auch das Kostengefüge. Das flexibilisierte BHKW produziert nur noch einen Bruchteil der Zeit Strom, während die Biogasanlage weiterhin durchläuft. Der resultierende Bezugsstromanteil ist über zwölf Jahre ein sechsstelliger Betrag – für viele Anlagen ein Betrag in der Größenordnung eines mittleren Umbauprojekts.
Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Hebel, und die meisten lassen sich parallel zur Flexibilisierung umsetzen. Wer die Zahlen kennt, kann entscheiden – und verschenkt nichts an die Anschlussförderung, die ja genau deshalb da ist, den Weiterbetrieb wirtschaftlich zu machen.










