Die Energiewende stellt Unternehmen vor große Herausforderungen - aber auch vor attraktive Chancen. Mit dem am 18. Juli 2025 verkündeten Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland hat die Bundesregierung ein starkes Signal gesetzt: Unternehmen, die jetzt in energieeffiziente Technologien investieren, werden steuerlich deutlich stärker gefördert als je zuvor.
Im Mittelpunkt steht die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung - ein Instrument, das es Unternehmen ermöglicht, in den ersten Jahren nach einer Investition erheblich höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Für Betriebe, die ihre Energiekosten nachhaltig senken und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten, eröffnen sich damit völlig neue Perspektiven.
Was ist degressive Abschreibung und wie funktioniert sie?
Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der jährlich ein gleichbleibender Betrag steuerlich geltend gemacht wird, ermöglicht die degressive Abschreibung in den ersten Jahren nach der Anschaffung deutlich höhere Abschreibungsbeträge. Das Prinzip ist einfach: Der Abschreibungssatz wird nicht auf die ursprünglichen Anschaffungskosten angewendet, sondern auf den jeweils verbleibenden Restwert des Wirtschaftsguts.
Die Eckpunkte der neuen Regelung
Die neue degressive Abschreibung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - also beispielsweise für Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge oder eben auch für Systeme zur Energieoptimierung. Der Abschreibungssatz beträgt das Dreifache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 30 Prozent des jeweiligen Restwertes.
Wichtig: Diese attraktive Regelung ist zeitlich befristet. Sie gilt ausschließlich für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt und in Betrieb genommen werden. Wer also von diesen Steuervorteilen profitieren möchte, sollte seine Investitionsentscheidungen zeitnah treffen.
Vergleich: Lineare vs. degressive Abschreibung
Um die Vorteile der degressiven Abschreibung zu verdeutlichen, betrachten wir eine Investition in ein energieeffizientes System zur Stromoptimierung mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Bei linearer Abschreibung
- Jährlicher Abschreibungssatz: 10 Prozent
- Charakteristik: Gleichbleibender Betrag über die gesamte Nutzungsdauer
- Vorteil: Planbare, konstante steuerliche Entlastung
- Nachteil: Geringere Liquidität in den ersten Jahren
Bei degressiver Abschreibung
- Abschreibungssatz: 30 Prozent (das Dreifache von 10 Prozent)
- Charakteristik: Hohe Abschreibung zu Beginn, abnehmend über die Jahre
- Vorteil: Deutlich höhere Liquidität in den ersten Jahren
- Flexibilität: Wechsel zur linearen Abschreibung jederzeit möglich, sobald diese vorteilhafter wird
Praxisbeispiel: So rechnet sich die degressive Abschreibung
Nehmen wir an, ein mittelständisches Unternehmen investiert 30.000 Euro in eine neue Maschine mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Szenario 1: Lineare Abschreibung
- Jahr 1-10: Jeweils 3.000 Euro jährlich
- Nach 5 Jahren abgeschrieben: 15.000 Euro (50%)
Szenario 2: Degressive Abschreibung
- Jahr 1: 30% von 30.000 Euro = 9.000 Euro
- Jahr 2: 30% von 21.000 Euro = 6.300 Euro
- Jahr 3: 30% von 14.700 Euro = 4.410 Euro
- Jahr 4: 30% von 10.290 Euro = 3.087 Euro
- Jahr 5: 30% von 7.203 Euro = 2.161 Euro
Nach 5 Jahren abgeschrieben: 24.958 Euro (83%!)
Der Unterschied ist beeindruckend: Während bei der linearen Methode nach fünf Jahren die Hälfte der Investition abgeschrieben ist, sind es bei der degressiven Variante bereits über 80 Prozent. Das bedeutet in den ersten Jahren eine deutlich geringere Steuerlast und damit mehr Liquidität für Ihr Unternehmen.
Der zusätzliche Hebel: Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil: die Sonderabschreibung nach § 7g des Einkommensteuergesetzes. Diese kann unabhängig von der gewählten Abschreibungsmethode - also auch in Kombination mit der degressiven Abschreibung - in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die Sonderabschreibung
- Betriebsgewinn im Vorjahr maximal 200.000 Euro
- Nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- Verteilung auf bis zu fünf Jahre möglich
Die Kombination macht's: Maximale Steuervorteile
Die eigentliche Stärke entfaltet sich, wenn beide Instrumente kombiniert werden. Betrachten wir dazu ein erweitertes Beispiel:
Ein Produktionsunternehmen mit einem Vorjahresgewinn von 180.000 Euro investiert 30.000 Euro in neue Produktionsmaschinen. Das Unternehmen nutzt sowohl die Sonderabschreibung als auch die degressive Abschreibung.
Jahr 1 (2025):
- Sonderabschreibung (40% von 30.000 Euro): 12.000 Euro
- Bemessungsgrundlage für degressive AfA: 30.000 - 12.000 = 18.000 Euro
- Degressive Abschreibung (30% von 18.000 Euro): 5.400 Euro
- Gesamtabschreibung Jahr 1: 17.400 Euro (58% der Investition!)
Jahr 2 (2026):
- Restwert nach Jahr 1: 18.000 - 5.400 = 12.600 Euro
- Degressive Abschreibung (30% von 12.600 Euro): 3.780 Euro
- Gesamtabschreibung Jahr 2: 3.780 Euro
Bereits nach zwei Jahren: 17.400 + 3.780 = 21.180 Euro abgeschrieben (71% der Investition)
Zum Vergleich: Bei rein linearer Abschreibung wären nach zwei Jahren lediglich 6.000 Euro (20%) abgeschrieben. Der Liquiditätsvorteil in den ersten beiden Jahren beträgt somit über 15.000 Euro!
Strategische Überlegungen: Wann lohnt sich welche Methode?
Die Entscheidung zwischen linearer und degressiver Abschreibung sollte strategisch getroffen werden. Hier einige Überlegungen:
Degressive Abschreibung ist besonders vorteilhaft, wenn:
- Sie Liquidität in den ersten Jahren benötigen
- Sie erwarten, dass Ihr Steuersatz in den Folgejahren sinkt
- Sie die Investition schnell refinanzieren möchten
- Sie weitere Investitionen planen und Kapital freibinden wollen
Lineare Abschreibung kann sinnvoller sein, wenn:
- Sie eine gleichmäßige Steuerbelastung über die Jahre bevorzugen
- Sie erwarten, dass Ihr Steuersatz in den Folgejahren steigt
- Sie eine vereinfachte Buchhaltung wünschen
Der intelligente Wechsel
Ein oft übersehener Vorteil: Sie können während der Nutzungsdauer von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln - aber nicht umgekehrt. Dieser Wechsel ist in der Regel dann sinnvoll, wenn der lineare Abschreibungsbetrag (berechnet vom Restwert auf die Restnutzungsdauer) höher ist als der degressive Betrag.
In unserem Beispiel mit der 30.000-Euro-Investition wäre ein Wechsel etwa ab dem 6. oder 7. Jahr vorteilhaft, um die verbleibenden Restwerte gleichmäßiger abzuschreiben.
Warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt für Investitionen ist
Mehrere Faktoren sprechen dafür, dass Unternehmen die aktuelle Förderkulisse nutzen sollten:
1. Zeitliche Befristung
Die degressive Abschreibung gilt nur bis Ende 2027. Wer später investiert, kann von dieser attraktiven Regelung nicht mehr profitieren.
2. Steigende Energiekosten
Die Energiepreise bleiben volatil und auf hohem Niveau. Investitionen in Energieeffizienz zahlen sich nicht nur steuerlich aus, sondern senken dauerhaft die Betriebskosten.
3. Doppelter Effekt
Während Sie in den ersten Jahren von hohen steuerlichen Abschreibungen profitieren, beginnen energieeffiziente Systeme gleichzeitig, Ihre Stromkosten zu senken. Sie haben also sowohl einen steuerlichen als auch einen operativen Liquiditätsvorteil.
4. Wettbewerbsfähigkeit
Unternehmen, die frühzeitig in Energieeffizienz investieren, positionieren sich besser gegenüber steigenden Energiekosten und erfüllen gleichzeitig zunehmende Nachhaltigkeitsanforderungen.
Praktische Anwendung: Investition in Stromoptimierung
Ein besonders interessanter Anwendungsfall der neuen Abschreibungsregelungen sind Investitionen in Systeme zur Stromoptimierung. Diese Technologien - oft auch als Kompensationsanlagen oder Blindleistungsmanagement-Systeme bezeichnet - bieten einen doppelten Vorteil:
Steuerlicher Vorteil: Als bewegliche Wirtschaftsgüter mit einer typischen Nutzungsdauer von 10 Jahren profitieren sie optimal von der degressiven Abschreibung.
Operativer Vorteil: Gleichzeitig reduzieren diese Systeme nachweislich die Stromkosten, verbessern die Netzqualität und verlängern die Lebensdauer elektrischer Anlagen.
Für wen eignen sich solche Investitionen?
Systeme zur Stromoptimierung sind besonders relevant für Unternehmen mit:
- Hohen induktiven Lasten (Motoren, Pumpen, Kompressoren)
- Einem jährlichen Stromverbrauch ab ca. 50.000 kWh
- Produktionsbetrieben mit durchgehendem Maschinenbetrieb
- Gewerbebetrieben mit hoher elektrischer Grundlast
In diesen Fällen liegt die typische Amortisationszeit - also die Zeit, bis sich die Investition durch Einsparungen refinanziert hat - bei etwa 2 bis 3 Jahren. Mit der neuen degressiven Abschreibung verkürzt sich diese Zeit effektiv noch weiter, da die steuerlichen Vorteile die Liquidität in genau diesen kritischen ersten Jahren verbessern.
Beispielrechnung für einen Produktionsbetrieb
Ein Metallverarbeitungsbetrieb mit einem Jahresverbrauch von 250.000 kWh und Stromkosten von 62.500 Euro (bei 25 Cent/kWh) investiert in neue energieeffiziente Maschinen:
Investition: 15.000 Euro
Jährliche Einsparung durch Effizienzgewinn: 10% = 6.250 Euro
Amortisation ohne Steuervorteil: 2,4 Jahre
Mit degressiver Abschreibung (bei 30% Steuersatz):
- Jahr 1: Abschreibung 4.500 Euro = Steuerersparnis 1.350 Euro
- Jahr 1: Operative Einsparung 6.250 Euro
- Gesamtvorteil Jahr 1: 7.600 Euro
Die effektive Amortisationszeit verkürzt sich auf unter 3 Jahre, während gleichzeitig die Liquidität deutlich verbessert wird.
Die ESO-Lösung: Optimale Verbindung von Technologie und Steuervorteil
Für Unternehmen, die von den neuen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren möchten, bietet die ESO (Elektronische Stromoptimierung) eine bewährte und ausgereifte Lösung. Die ESO-Anlage ist eine dynamische Steuerungslösung für induktive Lasten, die sich in Echtzeit an Ihr Stromnetz anpasst.
Die Vorteile der ESO-Technologie:
Sofortige Wirkung: Die ESO-Anlage minimiert Netzverluste, reduziert Oberwellen und verhindert Störimpulse vom ersten Tag an.
Nachgewiesene Einsparungen: Unsere Kunden berichten von durchschnittlichen Stromkosteneinsparungen zwischen 10 und 15 Prozent.
Bewährte Technologie: Mit hunderten erfolgreicher Installationen in verschiedensten Branchen ist die ESO-Technologie erprobt und zuverlässig.
Schnelle Amortisation: Die typische Amortisationszeit liegt bei 2-3 Jahren - Mit der neuen degressiven Abschreibung wird dieser Zeitraum effektiv noch kürzer.
Zusatznutzen: Neben der Kostensenkung verlängert die ESO-Anlage die Lebensdauer Ihrer elektrischen Geräte und erhöht die Betriebssicherheit.
Wichtige Hinweise für die Umsetzung
Zeitpunkt der Anschaffung und Inbetriebnahme
Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Wirtschaftsgut muss zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 sowohl angeschafft als auch in Betrieb genommen werden. Planen Sie also ausreichend Zeit für Installation und Inbetriebnahme ein.
Keine zeitanteilige Kürzung bei Sonderabschreibung
Ein wichtiger Vorteil: Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG wird im Jahr der Anschaffung nicht zeitanteilig gekürzt. Selbst wenn Sie ein System erst im Dezember anschaffen und in Betrieb nehmen, können Sie die volle Sonderabschreibung geltend machen.
Dokumentation
Achten Sie auf eine saubere Dokumentation von Anschaffungszeitpunkt, Inbetriebnahme und den damit verbundenen Kosten. Ihre Steuererklärung sollte alle relevanten Belege enthalten.
Professionelle Beratung
Die steuerlichen Regelungen sind komplex und jede Unternehmenskonstellation ist individuell. Eine professionelle Beratung durch Ihren Steuerberater ist unerlässlich, um die optimale Abschreibungsstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Fazit: Eine historische Chance für deutsche Unternehmen
Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung in Kombination mit der Möglichkeit der Sonderabschreibung stellt eine der attraktivsten steuerlichen Förderungen der letzten Jahre dar. Für Unternehmen, die ohnehin Investitionen in Energieeffizienz planen, ist dies der ideale Zeitpunkt.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Massive Liquiditätsverbesserung in den ersten Jahren nach der Investition
- Schnellere Refinanzierung durch den Doppeleffekt aus Steuervorteil und operativen Einsparungen
- Wettbewerbsvorteile durch geringere Energiekosten
- Nachhaltigkeit und Erfüllung steigender ESG-Anforderungen
- Rechtssicherheit durch gesetzlich verankerte Regelungen
Bis Ende 2027 haben Sie die Chance, diese Vorteile zu nutzen. Danach wird diese attraktive Förderung voraussichtlich nicht mehr verfügbar sein.
Nächste Schritte: So profitieren Sie konkret
1. Potenzial ermitteln
Analysieren Sie Ihren aktuellen Energieverbrauch und identifizieren Sie Einsparpotenziale. Bei Stromoptimierungssystemen können Sie Ihr individuelles Einsparpotenzial beispielsweise mit unserem Online-Rechner ermitteln.
2. Investitionsentscheidung treffen
Prüfen Sie, welche energieeffizienten Investitionen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind und innerhalb des Förderzeitraums realisiert werden können.
3. Steuerliche Strategie entwickeln
Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob die Kombination aus degressiver Abschreibung und Sonderabschreibung für Sie in Frage kommt und wie Sie die Vorteile optimal nutzen.
4. Konkrete Angebote einholen
Holen Sie Angebote von Anbietern ein, die nicht nur die Technik, sondern auch die steuerlichen Aspekte im Blick haben.
5. Zeitnah umsetzen
Bedenken Sie, dass sowohl Anschaffung als auch Inbetriebnahme bis Ende 2027 erfolgen müssen. Je früher Sie starten, desto mehr profitieren Sie von den Einsparungen.
Sie möchten mehr erfahren?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihr individuelles Einsparpotenzial zu analysieren und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Nutzen Sie unseren Online-Rechner:
Berechnen Sie jetzt Ihr individuelles Einsparpotenzial - in wenigen Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung, wie viel Sie durch moderne Stromoptimierung sparen können.
Oder kontaktieren Sie uns direkt:
- E-Mail: angebot@eso-anlage.de
- Zum Kontaktformular: Direkt zur Kontaktseite
- Website: www.eso-anlage.de
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die individuelle steuerliche Beratung erfolgt durch Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Stand: Oktober 2025.