June 4, 2025
Kevin Grün

Sonderabschreibung für Maschinen: 40 % nach § 7g EStG für KMU nutzen

Was ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?

Die Sonderabschreibung ist ein steuerliches Instrument, das es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, Investitionen schneller abzuschreiben. Nach § 7g Abs. 5 EStG können bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zusätzlich zur regulären Abschreibung geltend gemacht werden - wahlweise komplett im ersten Jahr oder verteilt auf bis zu fünf Jahre. Dadurch sinkt unmittelbar die Steuerbelastung und verbessert sich die Liquidität, besonders in den ersten Jahren nach einer Investition.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Gewinngrenze: Der Betriebsgewinn im Jahr vor der Investition darf 200.000 Euro nicht überschreiten.
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter: Gefördert werden Maschinen, technische Anlagen und Geräte des Anlagevermögens - auch Systeme zur Stromoptimierung.
  • Betriebliche Nutzung: Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.

Ein wichtiger Vorteil: Die Sonderabschreibung wird im Jahr der Anschaffung nicht zeitanteilig gekürzt. Auch bei einer Anschaffung im Dezember kann der volle Satz angesetzt werden.

Kombination mit der degressiven Abschreibung

Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gilt zusätzlich die mit dem Investitionssofortprogramm wieder eingeführte degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent. Beide Instrumente sind kombinierbar: Im ersten Jahr lassen sich so mehr als die Hälfte der Investitionskosten steuerlich geltend machen.

Rechenbeispiel

Ein Produktionsunternehmen mit einem Vorjahresgewinn von 180.000 Euro investiert 30.000 Euro in neue Maschinen:

  • Sonderabschreibung (40 %): 12.000 Euro
  • Degressive AfA (30 % auf die verbleibenden 18.000 Euro): 5.400 Euro
  • Gesamtabschreibung im ersten Jahr: 17.400 Euro - 58 Prozent der Investition

Zum Vergleich: Bei rein linearer Abschreibung (10 Jahre Nutzungsdauer) wären es nur 3.000 Euro.

Wer profitiert besonders?

Die Sonderabschreibung richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen, die in Maschinen und Anlagen investieren. Besonders attraktiv ist sie für Investitionen in energieeffiziente Technologien, die zugleich laufende Kosten senken und die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) erfüllen helfen.

Doppelter Effekt bei Energieeffizienz-Investitionen

Unternehmen, die in moderne Stromoptimierung investieren - wie beschrieben in Kompensationsanlagen: Ihr Schlüssel zur Energieeffizienz - profitieren doppelt: Sie erzielen 10-15 Prozent Energiekosteneinsparung und maximieren zugleich ihre steuerlichen Vorteile. Hinzu kommt der BAFA-Zuschuss von 15 Prozent über die BEG EM, der unabhängig von der Abschreibung gewährt wird.

Handlungsempfehlung für Unternehmen

Prüfen Sie Ihre Investitionsplanung frühzeitig: Die degressive AfA gilt nur für Anschaffungen bis Ende 2027, und die BAFA-Förderung muss vor der verbindlichen Bestellung beantragt werden. Wer die Instrumente kombiniert, sichert sich die maximale Förderung und realisiert zugleich dauerhafte Einsparungen durch effiziente Technik.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die individuelle Beratung erfolgt durch Ihren Steuerberater.

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Bild der leicht geöffneten elektronischen Stromoptimierungsanlage von ESO (Kompensation)
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