Der Industriestrompreis gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Er senkt den Strompreis für die Hälfte des Verbrauchs auf einen Zielpreis von 5,0 ct/kWh. Ausgezahlt wird rückwirkend: Für 2026 stellen Sie den Antrag 2027.
So viel bringt der Industriestrompreis
Die Richtlinie rechnet mit drei Preisen. Für das Abrechnungsjahr 2026 hat das BAFA sie festgelegt:
- Referenzpreis: 8,744 ct/kWh, das Mittel der Börsenpreise des Vorjahres für Strom im Jahresprodukt
- Zielpreis: 5,0 ct/kWh
- Differenzpreis: 3,744 ct/kWh
Entlastet wird die Hälfte des Verbrauchs. Für 2026 sind das rechnerisch 1,872 ct je Kilowattstunde Gesamtverbrauch. Der Wert gilt nur für 2026; für 2027 und 2028 bestimmt das BAFA den Referenzpreis neu aus dem Börsenmittel des jeweiligen Vorjahres.
Wer ihn bekommt
Entscheidend ist nicht die Größe des Betriebs, sondern seine Branche - und zwar je Abnahmestelle, nicht je Unternehmen:
- 91 Wirtschaftszweige sind anspruchsberechtigt, festgelegt in der Teilliste 1 der EU-Beihilfeleitlinien (KUEBLL). Darunter sind zum Beispiel Kunststoffwaren, Sägewerke, Papier, Glas, Keramik, Textil, Gießereien, Schmiede- und Presswerke, Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung, Schrauben und Nieten sowie Teile der Lebensmittelverarbeitung.
- Kein Mindestverbrauch: Die Richtlinie kennt keine Bagatellgrenze.
- Die Abnahmestelle zählt: Werden an einem Standort mehrere Tätigkeiten erbracht, entscheidet der Schwerpunkt dieser Abnahmestelle nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
- Eigene Zähler: Die Abnahmestelle muss in Deutschland liegen und an allen Entnahmepunkten eigene Stromzähler haben.
Ob Ihr Betrieb dazugehört, steht in Ihrer WZ-Nummer. Die vollständige Liste der 91 Wirtschaftszweige senden wir Ihnen gern zu.
Die Gegenleistung: Die Hälfte wird reinvestiert
Der Industriestrompreis ist an eine Pflicht geknüpft: Mindestens 50 % der gewährten Entlastung müssen innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen fließen. Wer die Entlastung nimmt, investiert also ohnehin. Offen ist nur, wofür.
Ein Rechenbeispiel (eigene Rechnung nach den Werten für 2026): Eine anspruchsberechtigte Abnahmestelle mit 500.000 kWh Jahresverbrauch erhält für 2026 rund 9.360 € Entlastung (250 MWh × 37,44 €/MWh). Davon muss sie mindestens 4.680 € reinvestieren. Bleibt der Referenzpreis in den Folgejahren gleich - eine Annahme, keine Zusage -, kommen über drei Jahre rund 28.080 € Entlastung und 14.040 € Investitionspflicht zusammen.
Warum die ESO-Anlage diese Pflicht erfüllt
Die Richtlinie nennt in Nummer 4.1 Buchstabe d ausdrücklich netzdienliche Maßnahmen zur Verbesserung der Netzqualität und -stabilität, und zwar auch in der betrieblichen und internen Netzinfrastruktur, also im Netz hinter Ihrem Zähler. Genau dort arbeitet die Elektronische Strom- und Netzoptimierungsanlage ESO: Sie korrigiert den Leistungsfaktor, dämpft Oberschwingungen und gleicht Schieflast aus.
Weil die Richtlinie diese Maßnahmen als Regelbeispiel führt, gilt der geforderte Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems als erfüllt. Ein Energiemanagementsystem oder ein Energieaudit ist für diesen Weg nicht nötig.
Der Unterschied zu vielen anderen Maßnahmen: Die ESO-Anlage erfüllt die Pflicht und senkt gleichzeitig Ihre Stromkosten.
- Weniger Stromverbrauch: Ohne Eingriff in Ihre Maschinen - sie laufen unverändert.
- Stabileres Stromnetz im Betrieb: Weniger Störungen an Maschinen und Elektronik.
- Schont Elektromotoren: Sie laufen kühler und halten länger.
- Mindesteinsparung garantiert: Sonst Kaufpreis zurück.
Die Einsparung beträgt bis zu 15 % des Stromverbrauchs. In unseren Referenzbetrieben liegt sie im Mittel bei 12,4 %, ermittelt aus Monatsvergleichen auf Abrechnungsbasis.
→ So funktioniert die ESO-Anlage - einfach erklärt
Industriestrompreis und BAFA-Zuschuss zusammen
Beides lässt sich kombinieren, nur nicht auf dieselbe Summe. Die BEG EM ist beihilfefrei, ihr Zuschuss von 15 % darf deshalb auf die volle Rechnung der ESO-Anlage genommen werden. Auf die Investitionspflicht wird dann die Rechnung abzüglich des Zuschusses angerechnet. Ein Beispiel: Bei einer Rechnung von 20.000 € und 3.000 € Zuschuss zählen 17.000 € auf die Pflicht. Verloren geht dabei nichts.
Anders bei einer Förderung über EEW Modul 3: Sie ist eine staatliche Beihilfe, und eine so geförderte Anlage zählt nicht als Dekarbonisierungsmaßnahme. Die Investitionspflicht ist dann mit einer anderen Investition zu erfüllen.
→ BAFA-Förderung für die ESO-Anlage
Fristen für das Abrechnungsjahr 2026
- Antragsportal: öffnet im Dezember 2026
- Antragsfrist: 31. März 2027, mit Strompreiskompensation im selben Jahr 15. Juli 2027
- Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers: ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch, nachreichbar bis 31. Mai 2027
- Umsetzung der Maßnahmen: innerhalb von 48 Monaten nach Gewährung, in technisch begründeten Fällen bis 72 Monate
Dekarbonisierungsmaßnahmen dürfen ab Beginn des Abrechnungsjahres umgesetzt werden. Eine ESO-Anlage, die 2026 in Betrieb geht, kann also schon für 2026 angesetzt werden. Ob eine Maßnahme anerkannt wird, entscheidet das BAFA; ein Rechtsanspruch auf die Entlastung besteht nicht.
Ihr Betrieb gehört nicht zu den 91 Branchen?
Dann gilt der Industriestrompreis für Sie nicht, die steigenden Strompreise aber sehr wohl: Strom für 2027 kostet am Terminmarkt 81 % mehr als vor einem Jahr, die Umlagen steigen um knapp 23 %. Eine ESO-Anlage senkt Ihren Verbrauch trotzdem um bis zu 15 %, und die BAFA-Förderung über die BEG EM steht Ihnen unabhängig von der Branche offen.
→ Strompreise 2027: Was jetzt auf Ihren Betrieb zukommt
Was spart ESO in Ihrem Betrieb?
Sprechen Sie uns an. Mit Ihrem Jahresverbrauch und einer Stromrechnung rechnen wir Ihnen aus, was eine ESO-Anlage in Ihrem Betrieb einspart und wann sie sich bezahlt hat. Auf Wunsch liefern wir Ihrem Berater die technischen Angaben für den Nachweis beim BAFA.
→ Einsparpotenzial-Rechner - eigenes Potenzial jetzt bestimmen
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Quellen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Richtlinie Industriestrompreis für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 vom 27.04.2026, BAnz AT 06.05.2026 B1
- BAFA: Merkblatt Industriestrompreis, Stand 04.08.2026 - bafa.de
- BAFA: Merkblatt zu Dekarbonisierungsmaßnahmen, Stand 04.08.2026 - bafa.de
- Europäische Kommission: Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022, ABl. C 80 vom 18.02.2022, Anhang I, Teilliste 1
- Einsparung in ESO-Referenzbetrieben: Mittel aus Monatsvergleichen auf Abrechnungsbasis (Kundenangaben)









